Zulassung an einer deutschen Hochschule für Minderjährige.

Bildung in Deutschland hat auch im internationalen Kontext eine hohe Qualität und einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund ist das Studium hier heute besonders bei Ausländern beliebt. Deutschland und seine Kultur sind weithin bekannt für ihre sorgfältige Einstellung zu allen Tätigkeitsbereichen – und die Bildung in Deutschland wird keine Ausnahme sein.

Qualifizierte Lehrkräfte, moderne Methoden und originelle Programme, gründliches Studium und Eintauchen in das Thema, die umfassende Entfaltung der Persönlichkeit jedes Schülers – das sind nicht alle Gründe, die jährlich Tausende von Schülern jeden Alters aus verschiedenen Teilen der Welt nach Deutschland locken .

Die Hochschulbildung in Deutschland ist fast überall kostenlos. Deutschland ist eines der europäischen Länder, in denen sowohl einheimische Studierende als auch Gaststudierende auf Budgetbasis ein prestigeträchtiges Diplom erhalten können. Um in Deutschland erfolgreich studieren zu können, müssen Jugendliche aus anderen Ländern natürlich die deutsche Sprache auf einem Niveau der oberen Mittelstufe und die Aufnahmeprüfungen für die Universität erfolgreich bestehen – sind diese beiden Punkte erfüllt, ist ein kostenloser Unterricht garantiert.

In der Regel treten die meisten Studierenden in Deutschland nach dem 18. Lebensjahr an die Hochschule ein. Außerdem trifft man an deutschen Hochschulen viele Studienanfänger 25+, denn viele folgen dem Motto „Zum Lernen ist es nie zu spät!“. Doch laut Statistik studieren heute mehr Minderjährige an deutschen Hochschulen und Universitäten als je zuvor. Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland knapp 4.600 Studierende unter 18 Jahren, das sind 0,16 % aller Studierenden. Hauptgrund für dieses Wachstum ist das G8-Abitur. Es verkürzt die Schulzeit um ein Jahr und ermöglicht einen früheren Einstieg in eine Berufsausbildung oder eine akademische Laufbahn. Zudem ist der Wegfall der bisher in Deutschland bestehenden Wehr- oder Zivildienstpflicht ein wesentlicher Faktor für die Zunahme der Zahl minderjähriger Bewerber. Ein naheliegender Grund ist unter anderem die wachsende Zahl ausländischer minderjähriger Studierender, die zum Studium nach Deutschland kommen.

Besondere Anforderungen für minderjährige Bewerber

In Deutschland gibt es keine Altersbeschränkungen und Minderjährige können ohne Hindernisse ein Studium beginnen, jedoch ist zu beachten, dass bei der Beantragung eines nationalen Studienvisums zusätzlich zu den Standarddokumenten zusätzliche Dokumente erforderlich sind:

Geburtsurkunde mit Apostille

Visumantrag von den Eltern unterschrieben

notariell beglaubigte Zustimmung der Erziehungsberechtigten für Auslandsreisen des Kindes ohne erwachsene Begleitung und für einen längeren Aufenthalt des Kindes in Deutschland

Gegebenenfalls benötigen Sie auch einen Interessenvertreter in Deutschland (im Folgenden „Betreuer“), genauer gesagt eine notariell beglaubigte Bestätigung der Anwesenheit des Betreuers in Deutschland mit Kopien seines Personalausweises.

Damit ist keine vollwertige gesetzliche Vormundschaft mit Übertragung des Sorgerechts gemeint, sondern lediglich die Vertretung der Interessen des Kindes in Abwesenheit der Eltern.

Der Vormund muss den Minderjährigen in jene Einrichtungen und Situationen begleiten, in denen die Anwesenheit der Eltern erforderlich wäre, z. B. kann dies eine Begleitung sein:

  • bei der Einschreibung in eine Bildungseinrichtung
  • bei Abschluss eines Mietvertrages
  • bei Verlängerung eines Visums

bei Arztbesuchen und der Organisation von Behandlungen im Krankheitsfall

Begleitung bedeutet neben der persönlichen Anwesenheit auch die Unterzeichnung von Dokumenten für Minderjährige, die Zustimmung zu medizinischen Eingriffen oder chirurgischen Eingriffen.

Können bürokratische Formalitäten vermieden werden?

Um Ihnen das Leben als Minderjähriger in Deutschland zu erleichtern, haben einige Bundesländer in Deutschland ihre Regelungen angepasst. Wenn Sie beispielsweise in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen studieren, gestaltet sich das Zulassungsverfahren einfacher. Änderungen der Hochschulgesetze in diesen Ländern erlauben nun Minderjährigen, d.h. Bewerber und Studierende unter 18 Jahren, in allen Bildungsangelegenheiten voll geschäftsfähig zu sein. Daher müssen Sie Ihre Eltern nicht unterschreiben.

Wo sonst könnte die Unterschrift eines Elternteils erforderlich sein?

In Bundesländern, in denen es keine solche gesetzliche Regelung gibt, wird empfohlen, zu Beginn des Studiums eine rechtsverbindliche Einwilligung der Eltern einzuholen. Diese Zustimmung umfasst in der Regel nicht den Verzicht auf Prüfungen, die Verlängerung von Prüfungsterminen oder den Abschluss von Verträgen als studentische Hilfskraft. In diesen Fällen kann ein gesonderter Antrag der gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, dass Ihr Betreuer Ihnen eine Vollmacht ausstellt. Mit Hilfe dieses Dokuments werden Sie in der Lage sein, alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung selbstständig zu verwalten – das heißt, Sie müssen keine separaten Genehmigungen für Ihre Ausbildung mehr von den Eltern unterschreiben.

Für den Fall, dass Ihre Erziehungsberechtigten Ihnen keine allgemeine elterliche Einwilligung oder Vollmacht erteilen möchten, müssen bestimmte Handlungen, die Sie in erzieherischen Angelegenheiten vornehmen, gesondert unterschrieben werden. Das ist laut Hochschulrektorenkonferenz sowohl praktikabel als auch rechtssicher.

Um mehr Klarheit zu schaffen, haben viele Hochschulen und Universitäten auf ihren Websites spezielle Informationen für Eltern bezüglich der Zulassung und des Studiums von Minderjährigen veröffentlicht. Schulen informieren auf ihren Webseiten in der Regel detailliert über Aktivitäten, für die Eltern oder Erziehungsberechtigte minderjähriger Schülerinnen und Schüler ihre Zustimmung unterschreiben müssen (z.

Teilzeitarbeit für minderjährige Schüler

Viele Studenten nehmen Studentenjobs an, um ihre finanzielle Situation in Deutschland zu verbessern. Allerdings sind Sie als Minderjähriger beruflich und zeitlich eingeschränkt. Beispielsweise dürfen deutsche Minderjährige nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten und dürfen auch nicht in einer Bar arbeiten, es sei denn, sie sind 18 Jahre alt. Und minderjährige Ausländer haben auch Visabeschränkungen für Teilzeitarbeit. Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen mindestens 12 Stunden liegen. Aufgrund Ihres jungen Alters fallen Sie unter das Jugendschutzgesetz, das die Arbeit nach Mitternacht verbietet. Daher ist der ideale Job für minderjährige Schüler das Austragen von Zeitungen, das Babysitten, das Ausführen von Hunden, die Arbeit als Kellner, die Arbeit in einem Café oder Privatunterricht. So haben Sie schon mit wenigen Stunden Arbeit eine zusätzliche Einnahmequelle, auch wenn Sie noch minderjährig sind.

Das deutsche Recht zur Zulassung an einer deutschen Universität für Minderjährige unterscheidet sich vom US-amerikanischen Recht. Das US-Gesetz verlangt, dass der Schüler mindestens 18 Jahre alt ist und über einen High-School-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt. Im Gegensatz dazu erlaubt das deutsche Gesetz den Hochschulzugang in jedem Alter ohne Mindestvoraussetzungen. Wenn Sie also unter 18 Jahre alt sind und in Deutschland studieren möchten, können Sie die Zulassung beantragen, solange Sie Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss haben.

Das Verfahren zur Beantragung der Zulassung unterscheidet sich von dem in den Vereinigten Staaten. In Deutschland müssen Bewerber ihre Bewerbung online über die Website ihrer jeweiligen Universität einreichen. Sie müssen außerdem eine Anmeldegebühr von 35 € und einen Nachweis über die Immatrikulation in einem anerkannten Sekundarschulprogramm (oder gleichwertig) einreichen.

Im Gegensatz dazu Bewerber in den Vereinigten Staaten